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BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 42/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1961, 931
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 07.11.1908 - I 638/07
Urheberrecht an Briefen; Anspruch auf Vorlegung
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 42/60
Als im Interesse eines Beweisführers angefertigt ist eine Urkunde nämlich immer dann anzusehen, wenn sie ihm als Beweismittel dienen sollte (RGZ 69, 401,405; vgl. auch RGZ 50, 334,337). - RG, 14.01.1902 - II 357/01
Auflösung der Gütergemeinschaft durch Ehescheidung.
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 42/60
Als im Interesse eines Beweisführers angefertigt ist eine Urkunde nämlich immer dann anzusehen, wenn sie ihm als Beweismittel dienen sollte (RGZ 69, 401,405; vgl. auch RGZ 50, 334,337). - RG, 16.10.1916 - VI 227/16
Restitutionsklage; Zu § 810 BGB
Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 42/60
Diese Bekundung legt mithin die Annahme nahe, daß die Liste nicht nur zum internen Gebrauch innerhalb der englischen Dienststelle sondern auch im Interesse der Erwerber der Gegenstände angefertigt worden ist (vgl. RGZ 89, 1,4).
- BGH, 31.03.1971 - VIII ZR 198/69
Voraussetzungen für die Übernahme einer Vergleichsgarantie - Berücksichtigung des …
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen und auch vom Senat geteilten Auffassung ist eine Urkunde nur dann als im Interesse einer Partei errichtet anzusehen, wenn sie dazu bestimmt ist, dieser als Beweismittel zu dienen oder doch zumindest ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern (Soergel/Siebert 10.Aufl. § 810 Anm. 6; RGZ 69, 401, 405; Senatsurteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 42/60 = LM BGB § 810 Nr. 2).